Lehramtsanwärter
Beihilfe – Private Krankenversicherung
Ihre Private Krankenversicherung wird langfristig der wichtigste Vertragspartner in Ihrem Leben. Ihre Gesundheit sollten Sie somit nicht einfach in irgendwelche Hände legen, sondern sich unabhängig beraten lassen.
Das Thema Krankenversicherung gehört zu unseren Kernkompetenzen:
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Angebote mit einem Maximum an Exklusivität und Komfort.
Sie können damit Ihren Beihilfeanspruch zu einer qualitativ hochwertigen privaten Beihilfeversicherung vervollständigen – beim Arzt und Heilpraktiker, beim Zahnarzt und im Krankenhaus.
Mit den Ergänzungstarifen können Sie darüber hinaus gravierende Beihilfelücken schließen bzw. reduzieren.
Als Beamtenanwärter und Referendar profitieren Sie von besonders günstigen Beiträgen.
Dienstunfähigkeit
Etwa jeder dritte Beamte muss vor Erreichen der Regelaltersgrenze seinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Dann sind zum Teil erhebliche finanzielle Einbußen die Folge. Beamte sollten das Risiko der Dienstunfähigkeit zusätzlich absichern.
Lange Zeit schien es so, als müssten sich Beamte über die Notwendigkeit einer finanziellen Absicherung des Lebensrisikos Dienstunfähigkeit keinerlei Gedanken machen. Mit Einführung des Versorgungsänderungsgesetzes 2002 wurden die Versorgungsansprüche um knapp fünf Prozent gekürzt. Und durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz hat sich die Gesamtsituation nochmals deutlich verschärft, denn es sieht für den Fall der Dienstunfähigkeit strengere Regeln vor.
Was ist Dienstunfähigkeit?
Beamte im öffentlichen Dienst gelten als berufsunfähig, wenn sie aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt werden.
Was ist Teildienstunfähigkeit?
Bei der Teildienstunfähigkeit handelt es sich um eine unfreiwillige Weiterbeschäftigung auf Teilzeitbasis, die der Dienstherr anbietet, da er der Versetzung in den Frühruhestand nicht zustimmt.
D.h. einer Teildienstunfähigkeitsrente geht immer ein gescheiterter Antrag auf Dienstunfähigkeitsbezüge voraus.
Lehrerhaftpflicht
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die durch die Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht ihre Firma gegen Schadenersatzansprüche versichert sind, genießen Beamten keinen Versicherungsschutz über ihren Dienstherrn.
Eine Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden in voller Höhe wenn der Schadenersatzanspruch gegen Sie berechtigt ist; sollte der Schadenersatzanspruch gegen Sie unberechtigt sein, so wehrt Ihre Haftpflichtversicherung für sie den Schaden durch alle Instanzen ab.
Wir garantieren Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz sowie bestes Preis- Leistungsverhältnis am Markt.